Bedingungen
Gesuche für öffentliche und private Anlässe:
Betreffend Daten und freien Kapazitäten wird unbedingt empfohlen, vorgängig mit der Gemeindeverwaltung Walterswil Rücksprache zu nehmen. Die bereits bewilligten Anlässe sind im Veranstaltungskalender aufgeführt. Jedoch nicht darin enthalten sind Schulturnstunden und Vereinsübungen.
Bewilligungen
Bewilligungen für die Benützung des Mehrzweckgebäudes werden in der Regel für kulturelle, kirchliche, erzieherische oder gemeinnützige Zwecke und für die Förderung der körperlichen Ausbildung und Ertüchtigung erteilt.
Die Bedürfnisse der Schule, Kirchgemeinde, sowie öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde haben Vorrang. Einheimische oder regelmässige Benützer haben gegenüber anderen Bewerbern das Vorrecht.
Benützungstarif
Die Benützungstarife sind ersichtlich unter: Gemeinde / Downloads
Hausordnung
Für die Benützung des Mehrzweckgebäudes und dessen Aussenanlagen ist die Hausordnung verbindlich.